Rechtlicher Rahmen

Die Entwicklungsgesellschaft Buchhorst-Garten-GbR erbringt planerische Vorleistungen.

Die einzelnen Häuser werden von den Bauparteien im vorgesehenen Rahmen der Gestaltungssatzung 

und des städtbaulichen Entwurfs eigenverantwortlich errichtet.

Bauparteien, die weiter weg wohnen, können eine Baubetreuung vor Ort gesondert beauftragen.


Die Gemeinschaftseinrichtungen und Außenanlagen der Siedlung sind Eigentum der 

Buchhorst-Garten-Verwaltungs-GbR und werden von ihr gepflegt und instand gehalten.

Alle Siedlerinnen und Siedler sind gleichberechtigte Gesellschafter.

Entscheidungen werden auf Grundlage der Gemeinschaftssatzung getroffen.

© E.Schulze 2015